Buchungsbedingungen für Schwimmkurse

§ 1 Anmeldung
Alle Schwimmkurse, die die AGGUA Troisdorf Gesellschaft für Betrieb von Sport- und Freizeiteinrichtungen mbH, Aggerdamm 22, 53840 Troisdorf (im Folgenden AGGUA) veranstaltet, können ausschließlich online gebucht werden. Eine Buchung und/oder Bezahlung vor Ort ist nicht möglich.
Der Inhalt der Kurse sowie Dauer, Mindestteilnehmerzahl und Kosten ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen für die einzelnen Kurse.
Fällt ein Kurstag auf einen Feiertag, wird dieser Termin am Ende nachgeholt.

§ 2 Reservierung / Mindestteilnehmerzahl
Bei einer erfolgreichen Kursbuchung wird dem Kursteilnehmer eine Bestätigung über den Eingang der Buchung per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt.
Die Bestätigung enthält detaillierte Informationen zu den Terminen und Zeiten des gebuchten Kurses sowie eine Rechnung.
Wird die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, findet der Kurs nicht statt.
Bereits geleistete Zahlungen werden bei Nichtdurchführung des Kurses erstattet.
Die Teilnahme an dem jeweiligen Kurs ist an die Person des Anmeldenden gebunden und nicht übertragbar.


§ 3 Kursbeginn / Kursarmband
Der Kursteilnehmer bringt die Anmeldebestätigung (als Ausdruck oder digital) zum Kursbeginn mit. Der darin enthaltene Barcode berechtigt zum Erhalt eines Kursarmbandes, welches zum Eintritt berechtigt.
Der Kursteilnehmer erhält das Armband am ersten Kurstag an der Eingangskasse ausgehändigt. Dieses Armband bringt der Teilnehmer an jedem Kurstag mit und gibt es am Ende des Kurses zurück. Für das Armband wird ein Pfand in Höhe von EUR 10,00 berechnet. Das Tragen des Armbandes ist Pflicht.
Dieses Armband berechtigt zum Aufenthalt im Schwimmbad von insgesamt zwei Stunden, beginnend 15 Minuten vor dem Kurs. Hält sich der Kursteilnehmer länger im Schwimmbad auf, muss er für den Aufenthalt im Schwimmbad gemäß den geltenden Tarifen gesondert zahlen.
Bringt der Teilnehmer das Armband nicht zum Kurs mit, muss der reguläre Eintritt gezahlt werden. Dieser wird unter Vorlage des Armbandes sowie des Zahlungsbelegs für den Eintritt, innerhalb von 14 Tagen erstattet.

§ 4 Begleitperson
Grundsätzlich berechtigt die Buchung eines Kurses lediglich den Kursteilnehmer zum Eintritt in das Schwimmbad.
Es gelten folgende Ausnahmen:
Kurs: „AGGUA Babies“ / „AGGUA Blubbies 1 & 2“ / „AGGUA Minis“:
Eine Bezugsperson ist berechtigt, mit in das Schwimmbad zu gehen. Die Eltern / Erziehungsberechtigten werden beim Babyschwimmen mit einbezogen. Eine weitere erwachsene Begleitperson kann zusätzlich teilnehmen. Hierfür sind EUR 15,00 zu zahlen.
Kurs: „AGGUA Kids“ / „AGGUA Fische“:
AGGUA Kids: Eine Bezugsperson ist berechtigt am letzten Kurstermin mit in das Schwimmbad zu gehen, ohne dass hierfür ein gesonderter Eintritt zu zahlen ist. Eine Befugnis, das Bad zu nutzen besteht nicht. Möchte die Begleitperson das Schwimmbad ebenfalls zum Schwimmen zu nutzen, muss sie eine gesonderte Eintrittskarte gemäß den geltenden Tarifen erwerben.
AGGUA Fische: Eine Bezugsperson ist berechtigt, am ersten und letzten Kurstermin mit in das Schwimmbad zu gehen, ohne dass hierfür ein gesonderter Eintritt zu zahlen ist. Eine Befugnis, das Bad zu nutzen besteht nicht. Möchte die Begleitperson das Schwimmbad ebenfalls zum Schwimmen zu nutzen, muss sie eine gesonderte Eintrittskarte gemäß den geltenden Tarifen erwerben.
Jede weitere Begleitperson, Familienangehörige oder Geschwisterkinder, können ausschließlich nach Zahlung des regulären Eintritts das Schwimmbad nutzen.


§ 5 Gesundheitliche Einschränkungen
Der Kursteilnehmer erklärt mit der Buchung, dass er nicht unter körperlichen und/oder gesundheitlichen Einschränkungen leidet, die einer Kursteilnahme entgegenstehen.
Bei Buchungen von Schwimmkursen von Kindern, bestätigen die Eltern / Erziehungsberechtigten, dass das Kind nicht unter körperlichen und/oder gesundheitlichen Einschränkungen leidet, die einer Kursteilnahme entgegenstehen.
Sollten gesundheitlichen Einschränkungen wie Asthma, Schädigungen am Bewegungsapparat, Herz-/ Kreislaufproblemen, Operationen bestehen, soll im Vorfeld der Kursbuchung mit dem behandelnden Arzt Rücksprache gehalten werden, ob eine Teilnahme am Kurs gesundheitlich unbedenklich ist.
Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Kursstunde anzuzeigen, ob der Absolvierung des Kursprogramms möglicherweise gesundheitliche Defizite entgegenstehen.
Das AGGUA ist berechtigt, vom Kursvertrag zurückzutreten, wenn der Kursteilnehmer nicht die für die Absolvierung des Kursprogramms erforderliche gesundheitliche Eignung aufweist.

§ 6 Mögliche Kursänderungen durch das AGGUA / Ausfallzeiten
1. Über Änderungen oder kurzfristige Ausfälle, die im Verantwortungsbereich des AGGUA liegen oder aufgrund höherer Gewalt erfolgen, werden die Kursteilnehmer nach Möglichkeit schnellstmöglich informiert.
2. Bei Ausfall einzelner Kursstunden aufgrund von Erkrankung, Unfall des Kursleiters oder sonstiger nicht beeinflussbarer Ereignisse, werden die Kursstunden in der Regel nach Beendigung des regulären Kurses nachgeholt. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, werden die verbleibenden Einheiten in Form von Gutscheinen erstattet. Hierfür wird eine neue Eintrittskarte erstellt. Darüberhinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.


§ 7 Ausfallzeiten des Kursteilnehmers
1. Bei gesundheitlich bedingten Fehlzeiten des Kursteilnehmers ist eine Abmeldung beim Kursleiter oder beim AGGUA wünschenswert.
2. Die Kurseinheiten, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in Anspruch genommen wurden, verfallen ersatzlos.
3. Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist nicht erforderlich, da eine Erstattung der Kosten für die ausgefallenen Stunden nicht erfolgt.
Eine Ersatzperson kann nicht teilnehmen.
Eine Übertragung der ausgefallenen Stunden auf einen anderen Kurs ist nicht möglich.


§ 8 Widerruf / Rücktritt
1. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
2. Beide Vertragsparteien können den Vertrag gemäß § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
3. Unbeschadete gesetzlicher Kündigungs- und/oder Rücktrittsrechte hat der Kursteilnehmer die Möglichkeit, jederzeit bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Kurstermin vom Vertrag zurückzutreten. Die Mitteilung des Kursteilnehmers kann, ohne Angabe von Gründen, schriftlich oder in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim AGGUA.
4. Der Kursteilnehmer erhält dann einen Betrag in Höhe von 50 % der Kursgebühren erstattet.
5. Ein Fernbleiben vom gebuchten Kurs stellt keinen Rücktritt dar. Eine Erstattung von Kursgebühren erfolgt nicht.