§ 11 Widerrufsbelehrung (gilt nur für private Letztverbraucher)

Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Tickets:

Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Bei diesen Tickets entfällt ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht.